- 2. Teilnehmer
- 5. Lizenzregelung
- 1. Veranstaltung
- 3. Nennungen / Nenngeld
- 4. Klasseneinteilung
- 6. Dauerstartnummern
- 7. Abnahme
- 8. Strecken, Distanzen und Startaufstellung
- 9. Fahrdisziplin
- 10. Fahrerbesprechung, Zeitplan
- 11. Dauerprüfung
- 12. Sonderprüfung
- 13. Flaggen- bzw. Lichtzeichen
- 14. Parc Fermé
- 15. Zeitnahme
2. Teilnehmer
2.1 Bewerber
Inhaber einer vom DMSB oder einer anderen Mitglieds-Förderation der FIM oder UEM ausgestellten gültigen nationalen oder internationalen Bewerber-Lizenz.
2.2 Fahrer
Der Fahrer muss Inhaber einer gültigen Fahrerlizenz des DMSB oder einer anderen Föderation sein. Veranstaltungs- oder C-Lizenzinhaber können außerhalb der Prädikatwertung und nur unter der Vorraussetzung teilnehmen, dass keine form- und fristgerechten Nennungen von wertungsberechtigten Fahrern abgelehnt werden müssen.
2.3 Mannschaften
Für die Mannschaftswertung müssen drei Fahrer unter ein und demselben Bewerber benannt werden. Die Benennung eines Fahrers in maximal zwei Mannschaften bei ein und derselben Veranstaltung ist nur Doppelstartern in zwei verschiedenen Klassen möglich. Fahrer können im Laufe der Saison die Mannschaft wechseln, bzw. der Austausch von Fahrern einer Mannschaft ist möglich. Jedoch dürfen nicht mehr als fünf Fahrer pro Mannschaft im Laufe der Saison eingesetzt werden. Fahrer der Klassen 6 und 7 sowie V- und C-Lizenzinhaber können nicht am Mannschaftswettbewerb teilnehmen.
5. Lizenzregelung
5.1 Veranstaltungs- und C-Lizenzinhaber sind generell nicht wertungspunktberechtigt.
5.2 Inter-Lizenzinhaber für Straßenrennen werden im Seriensport als Inter-Lizenzfahrer eingestuft.
5.3 Aus den Klassen 1 – 6 müssen die in der Endwertung 3 bestplatzierten B-Lizenzinhaber im darauf folgenden Jahr eine Inter-Lizenz für Seriensport beantragen. Die in der Endwertung 4.- und 5.-Platzierten B-Lizenzinhaber können eine Interlizenz für Seriensport beantragen. Alle vorgenannten können aufgrund ihrer Sporterfolge im Seriensport im darauf folgenden Jahr auch eine Inter-Lizenz für Straßenrennsport beantragen.
1. Veranstaltung
Motorrad-Seriensport ist ein Wettbewerb mit zulassungsfähigen Serienmotorräder. Bei der Durchführung werden folgende Bestimmungen und Bedingungen zugrunde gelegt:
a) Deutsches Motorrad-Sportgesetz des DMSB,
b) Allgemeine Bestimmungen des DMSB,
c) den allgemeingültigen Bestimmungen für den Straßensport
d) Technische Bestimmungen für den Motorrad-Seriensport,
e) diesen Wettbewerbsbestimmungen und evtl. – insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z.B. höhere Gewalt) – noch zu erlassende Ausführungsbestimmungen,
f) der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung; eventueller noch zu erlassender Ausführungsbestimmungen
g) bei internationalen Veranstaltungen, soweit in den vorgenannten Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, das FIM-Sportgesetz und der juristische Code der FIM.
Zu verbindlichen Auskünften über die Durchführung der Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt. Die Auslegung der Bestimmungen obliegt ausschließlich den Sportkommissaren.
3. Nennungen / Nenngeld
3.1 Einzelnennungen
Nennungen sind schriftlich oder per Fax, unter Benutzung des offiziellen Nennformulars des DMSB, an den Veranstalter einzusenden. Das Nenngeld für Prädikatveranstaltungen ist auf EUR 160,– festgelegt und ist zusammen mit der Transponderleihgebühr von EUR 10,– anzuweisen. Das Nenngeld und die Leihgebühr muss der Nennung als Scheck beigefügt oder an den Veranstalter überwiesen werden. In diesem Fall ist der Nennung eine Kopie des Überweisungsbeleges beizufügen bzw. die fristgerechte Überweisung vor Ort zu belegen. Bei Scheckzahlungen ist der Veranstalter verpflichtet, den Scheck erst zum Nennungsschluss einzulösen.
Wird oder wurde das Nenngeld nicht fristgemäß zum Nennungsschluss entrichtet, kann vom Veranstalter ein Nenngeldaufschlag von EUR 25,– erhoben werden. Für alle Veranstaltungen ist ein einheitlicher Nennungsschluss von 14 (Tagen vor der Veranstaltung (maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) festgelegt. Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt, auch Nachnennungen anzunehmen, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können. Für Nachnennungen, soweit diese vom Veranstalter akzeptiert wurden, kann – ausgenommen von Veranstaltungs- Lizenznehmern – eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 25,– verlangt werden.
Der Veranstalter bestätigt dem Fahrer spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Nennungsschluss die Annahme oder Ablehnung der eingegangenen Nennung. Im Falle einer Ablehnung der Nennung ist ein ggf. eingezahltes Nenngeld zum gleichen Zeitpunkt zurück zu überweisen. Jede schriftlich oder fernschriftlich beim Veranstalter eingegangene und von diesem akzeptierte, d.h. bestätigte Nennung, gilt im Übrigen als verbindlich abgegeben und verpflichtet, u.U. auch im Falle der Nichtteilnahme, zur Zahlung des Nenngeldes sowie ggf. auch zur Zahlung der zusätzlichen Bearbeitungsgebühr und/oder des Nenngeldaufschlages.
Eine Verpflichtung zur Rückzahlung oder zum Verzicht auf die Zahlung besteht nur gem. Art. 53 des Deutschen Motorrad-Sportgesetzes.
Unvollständig ausgefüllte bzw. formlos schriftlich oder per Fax eingereichte Nennungen müssen vor Ort vom Fahrer ergänzt bzw. auf ein offizielles Nennformular übertragen werden.
Mit Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Bewerber und Fahrer dem Deutschen Motorrad-Sportgesetz, den Bestimmungen und Bedingungen des Artikel 1 dieser Wettbewerbsbestimmungen sowie allen von der Fahrtleitung oder den Sportkommissaren ggf. noch zu erlassenden Bestimmungen. Wenn die Höchstteilnehmerzahl überschritten wird, ist der Veranstalter berechtigt, Nennungen abzulehnen. Bei Prädikat-Veranstaltungen darf dies jedoch nur unter Beachtung dieser Wettbewerbsbestimmungen geschehen.
3.2 Mehrfachnennungen
Wenn die organisatorischen Vorraussetzungen gegeben sind, ist der Start eines Fahrers bei einer Veranstaltung in zwei Klassen zulässig. Alle sich aus den Wettbewerbsbestimmungen ergebenden Verpflichtungen sind jedoch, wie im Falle eines Einzelstarts, zu erfüllen. Doppelstartern kann, unter Berücksichtigung der organisatorischen Gegebenheiten und Gruppeneinteilung, ausnahmsweise auch erlaubt werden, die 2. Dauerprüfung in der jeweils anderen Gruppe durchzuführen. Der Start zur Sonderprüfung in einer anderen Gruppe/Klasse ist jedoch ausgeschlossen.
3.3 Mannschaftsnennungen
Nennungsschluss ist eine Stunde vor dem Start der ersten Dauerprüfung (laut Zeitplan). Die in der Mannschaftsnennung aufgeführten Fahrer müssen ausdrücklich mit ihrer Nominierung einverstanden sein, eine ordnungsgemäße Einzelnennung abgegeben haben und vom Veranstalter akzeptiert sein.
Der Austausch der für eine Mannschaft genannten Fahrer kann vom Bewerber unter Beachtung der vorstehenden Festlegungen bis 45 Minuten vor Beginn der ersten Dauerprüfung vorgenommen werden. Eine Liste der vorliegenden Mannschaftsnennungen, die auch die Namen und Startnummern der Mannschaftsmitglieder enthält, ist unmittelbar danach auszuhängen.
Das Mannschafts-Nenngeld bei Prädikatveranstaltungen, zahlbar spätestens im Rahmen der Dokumentenabnahme, beträgt EUR 160,–.
4. Klasseneinteilung
Die Deutsche Seriensport-Meisterschaft wird in den Klassen 1–5 und der Deutsche Seriensport-Cup in den Klassen 1–7 ausgetragen. Folgende Klassen werden ausgeschrieben:
Klasse Klasseneinteilung Alter
Klasse 1 4T, 4 Zyl. über 750 ccm ab 17
4T, 2 Zyl. über 1000 ccm
Klasse 2 4T, max. 2 Zyl. ab 17
über 850 – 1000 ccm Wasserkühlung
über 850 – 1000 ccm Luftkühlung
Klasse 3 4T, 4 Zyl. über 600 bis 750 ccm ab 17
2T über 800 bis 850 ccm
Klasse 4 4T, 4 Zyl. über 400 bis 600 ccm ab 16
4T, 3 Zyl. bis 675 ccm
4T, 2 Zyl. über 650 bis 800 ccm
Klasse 5 2T, bis 250 ccm ab 14
4T, mehr als 2 Zyl. bis 400 ccm
4T, 2 Zyl. bis 650 ccm
4T, 1 Zylinder
Klasse 6 Serie OPEN 1000 ab 17
4T, 4 Zyl. über 600 ccm
4T, 3 Zyl. über 675 ccm
4T, 2 Zyl. über 800 ccm
Klasse 7 Serie OPEN 600 ab 16
4T, 4 Zyl. über 400 bis 600 ccm
4T, 3 Zyl. bis 675 ccm
4T, 2 Zyl. bis 800 ccm
(Bei den Altersangaben gilt die sogenannte Stichtagsregelung)
Unabhängig von dieser Klasseneinteilung können die Fahrer der verschiedenen Klassen oder Lizenzstufen sowohl in der Dauerprüfung als auch in der Sonderprüfung gemeinsam starten. Eine getrennte Wertung ist bei Prädikatveranstaltungen jedoch vorgeschrieben.
6. Dauerstartnummern
Die Fahrer, die dem DMSB bis zum 15. März 2010 unter Angabe ihrer Sporterfolge des Vorjahres, ggf. auch in anderen Motorrad-Wettbewerben, schriftlich mitteilen, in welcher Klasse sie teilnehmen wollen, erhalten unter Berücksichtigung ihrer Platzierung im vergangenen Jahr eine Dauerstartnummer. Ein Anspruch auf Erteilung einer Dauerstartnummer besteht nicht.
7. Abnahme
Bei der Abnahme, die aus Dokumenten- und Technischer Abnahme besteht, müssen die Fahrer persönlich anwesend sein.
Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen:
- Nennbestätigung
- Kfz.-Schein oder Kfz.-Brief bzw. EU-Zulassungsbescheinigung I oder II oder ein gleichwertiges Dokument bzw. amtlich (oder vom DMSB Pflicht-Technischer Kommissar) bescheinigte Kopie.
Ist der Fahrer mit dem Eigentümer des Motorrades nicht identisch, muss die Verzichtserklärung in der Nennung vom Eigentümer unterschrieben sein oder ein Kaufvertrag vorgelegt werden, in welchem der Fahrer als neuer Eigentümer benannt ist.
- gültige Fahrerlizenz oder Veranstaltungslizenz und ggf. Original oder Kopie der Bewerber-Lizenz.
- für Lizenznehmer anderer Föderation die Startgenehmigung der jeweiligen FMN.
Hinweis zu ausländischen Teilnehmern, die nicht im Besitz einer Lizenz einer anderen FMN sind:
Die Ausstellung einer V-Lizenz ist nur möglich, wenn eine Freigabe der Heimatföderation vorliegt.
Die Abnahmezeiten werden den Fahrern mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt und sind vom Fahrer einzuhalten. Bei Verspätung trägt der Fahrer die sich daraus ergebenden Nachteile.
Alle Fahrerlizenzen werden bei der Dokumenten-Abnahme vom Veranstalter einbehalten und können, sofern dem keine sportrechtlichen Gründe entgegenstehen, von den Inhabern nach Beendigung des Wettbewerbes dort wieder in Empfang genommen werden. Die Fahrerlizenz wird erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Leih-Transponders zurückgegeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders haftet der Fahrer für den entstandenen materiellen Schaden. V-Lizenznehmer haben bei Ausgabe des Leih- Transponders eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Zeitnahme/Auswertung zu unterschreiben.
8. Strecken, Distanzen und Startaufstellung
Durchgeführt werden bei jedem Prädikatlauf eine Dauerprüfung (in zwei Abschnitten) über eine Distanz von 100 km Länge und 80 Minuten Dauer (+ 1 Minute Karenz) sowie nach Abschluss der Dauerprüfung eine Sonderprüfung von 17 Minuten plus 2 Runden. Vor oder während der auerprüfung kann je nach Witterungsbedingungen vom Fahrtleiter in Absprache mit den Sportkommissaren die undenzahl verkürzt oder die Fahrzeit verlängert werden.
Während der Sonderprüfung erfolgt aufgrund der Witterungsbedingungen ein Abbruch nur in sicherheitsbegründeten Fällen, nicht aufgrund regennasser Verhältnisse.
Die Startaufstellung der Klassen 1 – 7 für die Sonderprüfung erfolgt nach folgender Regelung:
1. Beim ersten Prädikatlauf, nach Prädikatendstand des Vorjahres bzw. bei den folgenden Veranstaltungen nach dem aktuellen Prädikatstand.
2. Alle Teilnehmer, die nicht unter 1. fallen, werden in der Reihenfolge des Nennungseingangs hinter den zuvor genannten Teilnehmern aufgestellt.
Teilnehmer, die nicht bis zum Nennungsschluss genannt haben, haben keinen Anspruch auf ihren Startplatz gemäß Prädikatstand und werden hinten angestellt.
Die Startaufstellung für alle Klassen bzw. Gruppen ist vor Beginn der jeweiligen Dauerprüfung im Fahrerlager auszuhängen.
9. Fahrdisziplin
Die Motorrad-Seriensport-Veranstaltungen finden auf abgesperrten, vom DMSB abgenommenen Rennstrecken statt.
Falls ein Fahrer, aus welchem Grund auch immer, die Strecke verlässt, muss er, um den Wettbewerb wieder aufzunehmen, ohne Gefährdung und Benachteiligung Dritter, mit verminderter Geschwindigkeit wieder an dem in Fahrtrichtung liegenden, nächstmöglichen Punkt auf die Strecke einfahren oder er muss den Wettbewerb aufgeben. Zwecks Überwachung der Fahrdisziplin und des Streckenzustandes sowie allgemeinen Aufgaben der Sportwarte der Streckensicherung können in der Dauerprüfung Streckenmarschälle eingesetzt werden.
10. Fahrerbesprechung, Zeitplan
Vor Beginn der Veranstaltung ist eine Fahrerbesprechung – ggf. in Gruppen – abzuhalten.
Teilnahme ist Pflicht!
Die Startzeiten werden den Fahrern mit der Nennungsbestätigung oder bei der Dokumenten- Abnahme mitgeteilt.
Der endgültige Zeitplan ist öffentlich auszuhängen.
11. Dauerprüfung
Die Dauerprüfung muss in zwei Wertungsabschnitten durchgeführt werden. Fehlende Runden in der Dauerprüfung werden mit 20 Sekunden Zuschlag auf die erzielte Sonderprüfungszeit bewertet. Bei mehr als fünf fehlenden Runden erfolgt Wertungsverlust. Bei Einhaltung der Sollzeit sind Mehr-Runden gestattet.
Zur angegebenen Startzeit werden die Fahrer gestartet. Die verbleibende Dauerprüfungszeit in Minuten wird über der Strecke oder im Start-Ziel Bereich gut sichtbar mit einer Großanzeigeuhr angezeigt.
Die vorgegebene Mindest-Distanz und -Fahrzeit sowie die verlangte Durchschnittsgeschwindigkeit sind aus den veranstaltungsbezogenen Bestimmungen ersichtlich. Die Dauerprüfung wird mit der schwarz-weiß-karierten Flagge abgewinkt.
12. Sonderprüfung
Um den Fahrern das Auffinden ihres Startplatzes zu erleichtern, werden Schilder aufgestellt. Sobald die Fahrer ihre Position eingenommen haben, werden diese Schilder wieder entfernt und es erfolgt der Start zur Einführungsrunde durch einen Startmarschall, welcher mit zwei roten Flaggen zügig durch die Startreihen geht und den Start für die einzelnen Reihen freigibt. Teilnehmer, die zur Einführung in die Startaufstellung zu spät kommen, verlieren den ihnen zustehenden Startplatz und können zur Warm-up-Runde aus der Boxengasse nachfahren und sich in der Startaufstellung am Ende Ihrer Startgruppe aufstellen. Wenn die Fahrer aus der Einführungsrunde zurückkommen, steht ein Sportwart mit einer roten Flagge auf der Startlinie vor dem Fahrerfeld und von außerhalb der Strecke werden von Sportwarten in Höhe der einzelnen Startreihen Tafeln mit der Nummer der jeweiligen Startreihe gezeigt. Die Fahrer nehmen mit laufenden Motoren unter Beachtung der Startplatz- Markierungen Aufstellung. Wenn der letzte Fahrer seinen Startplatz eingenommen hat und das Schlussfahrzeug des Veranstalters seine Runde beendet hat, schwenkt ein Sportwart am Ende des Fahrerfeldes eine grüne Flagge. Der auf der Startlinie mit der roten Flagge postierte Offizielle verlässt den Startplatz. Danach wird der Start durch Einschalten der roten Ampel mit nachfolgendem Ausschalten (Rotlichtdauer 1 – 5 Sekunden) freigegeben. Eine Frühstartüberwachung findet statt. Ein Frühstart ist dann gegeben, wenn während der Startrotlichtphase eine Vorwärtsbewegung des Motorrads erfolgt oder der Teilnehmer einen falschen Startplatz zu seinem Vorteil eingenommen hat. Frühstart wird mit 20 Sekunden Zuschlag auf die Sonderprüfungszeit bestraft. Bei einem Frühstart ist/sind der/die betreffende/n Fahrer möglichst schnell zu informieren (z. B. Schild, Tafel o.ä. im Start- Zielbereich).
Tritt während der Startprozedur ein Problem auf (Motor stirbt ab o.ä.), so muss der betroffene Fahrer seinen Arm heben und durch Winken auf sein Problem aufmerksam machen. Der Fahrtleiter entscheidet dann, ob er den Start verzögert. Fahrer, die ein Startproblem hatten, können u. U. mit Hilfe der Sportwarte nachstarten. Nachstarter aus der Boxengasse werden durch Schalten der Boxengassenampel von Rot auf Grün gestartet, nachdem das Fahrerfeld die Boxengassenausfahrt passiert hat. Im Falle einer vom Fahrtleiter verfügten Startverzögerung beginnt die Startprozedur (ohne Besichtigungsrunde) erneut.
Aus Zeitgründen kann der Fahrtleiter in Übereinstimmung mit den Sportkommissaren und ggf. mit dem Fahrersprecher Klassen (Lizenzstufen oder Hubraumklassen) zusammenlegen. Starten zwei Klassen gemeinsam zur Sonderprüfung, wird die theoretisch schnellere Klasse an der Startlinie beginnend aufgestellt. Nach einer oder zwei frei gelassenen Startreihen wird die zweite Klasse aufgestellt. Deren Start erfolgt dann im Abstand von 10 – 30 Sek. nach der ersten Klasse.
Die Sonderprüfung wird aus Witterungsgründen nicht abgebrochen.
Nach Beendigung der Sonderprüfung, d.h. wenn der führende Fahrer die vorgeschriebene Rundenzahl absolviert hat, werden die Fahrer abgewinkt und müssen die Strecke mit verminderter Geschwindigkeit nach Weisung der Sportwarte verlassen und nachfolgend auf direktem Weg zum Parc Fermé fahren. Überrundete Fahrer werden ebenfalls abgewinkt. Ihre Sonderprüfungszeit errechnet sich gemäß den Festlegungen in Punkt 17.2.
13. Flaggen- bzw. Lichtzeichen
Bedeutung und Missachtung von Flaggen- und Lichtzeichen sind in den allgemeingültigen Bestimmungen für Straßensport geregelt. Die maßgebenden Festlegungen gelten während der gesamten Veranstaltung (Dauerprüfung und Sonderprüfung). Die im Falle der Missachtung von Flaggen- bzw. Lichtzeichen dort u. a. vorgeschriebene Rückversetzung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Vergehens (Dauer- oder Sonderprüfung) im Endergebnis der entsprechenden Klasse.
14. Parc Fermé
Die Motorräder stehen nach Beendigung der Sonderprüfung im Parc Fermé unter Verschluss des Veranstalters. Das Betreten des Parc Fermé ist nur zum Hineinbringen und Herausholen der Motorräder gestattet. Jedem Teilnehmer ist es verboten, an seinem Motorrad irgendwelche Reparaturen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. 30 min nach Eingang des letzten Fahrzeuges kann das Parc Fermé vom Fahrtleiter aufgehoben werden. Nach Beendigung der Sonderprüfung ist vom Veranstalter der Weg bis zur Einfahrt in den Parc Fermé zu überwachen.
15. Zeitnahme
Bei allen Prädikat-Veranstaltungen werden Transponder eingesetzt. Zur fehlerfreien Funktion hat die Anbringung der Transponderhalterung grundsätzlich in Absprache mit der Zeitnahme zu erfolgen. Die Leihgebühr dafür ist zusammen mit dem Nenngeld an den Veranstalter anzuweisen, falls der Teilnehmer über keinen eigenen, kompatiblen Transponder verfügt. Die Veranstalter sind angehalten, alle die für die Auswertung erforderlichen Daten dem Zeitnahmeteam in digital verarbeitbarer Form rechtzeitig zu übergeben. Vom Veranstalter ist in Zusammenarbeit mit dem Zeitnahmeteam zu gewährleisten, dass alle Teilnehmer vor Beginn der Dauerprüfung im Abstand von mindestens zwei Sekunden eine Transponder-Testschleife überfahren haben.
Wettbewerb
